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Handlungsfähigkeit in Gefahr

Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Bundesländer berechtigt, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen.

Immobilienverbände sind sich einig: Die Erhöhungen der Grunderwerbsteuer behindern Wohnungsunternehmen in ihrer Handlungsfähigkeit. (Foto dpa)

„Allerdings sind dadurch – entgegen der Absicht der Bundesregierung – die Steuersätze stetig gestiegen, da die Bundesländer mittels der Erhöhung der Grunderwerbsteuer die kommunalen Haushalte zu konsolidieren versuchen“, erklärte Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) sowie Präsident des GdW Bundesverbandes, anlässlich der Präsentation des Gutachtens „Probleme der Grunderwerbsteuer und ihrer Anhebung durch die Länder“ auf dem Jahresempfang der BSI in Berlin. Erst kurz zuvor habe der Berliner Senat eine Anhebung der Grunderwerbsteuer auf nunmehr fünf Prozent beschlossen.

Das Gutachten, welches vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag der BSI erstellt wurde, zeigt: Dieser Steuerwettlauf der Länder wird vor allem zulasten junger Familien ausgetragen, obwohl die Städte und Gemeinden gerade auf deren Zuzug angewiesen sind. Denn in der Regel sind es weniger Singles und Paare ohne Kinder als vielmehr junge Familien, die sich für den Erwerb einer Wohnimmobilie entscheiden. „Bereits eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf fünf Prozent bei einem Neuerwerbswert in Höhe von 264 000 Euro würde Mehrausgaben von 3960 Euro auslösen. Dies entspricht im Durchschnitt knapp drei Monatsgehältern“, so der BSI-Vorsitzende.

Die ständigen Erhöhungen der Grunderwerbsteuer behindern aber auch Wohnungs- und Immobilienunternehmen in ihrer Handlungsfähigkeit. So verhindert die Grunderwerbsteuer häufig die Fusion von Wohnungsunternehmen, die durch den demografischen Wandel notwendig werden. Auch bei Immobilienübergängen im Zuge von Gemeindegebietsreformen stellt die Grunderwerbsteuer ein wesentliches Hindernis dar.

Die BSI fordert daher, niedrige Grunderwerbsteuersätze bei einem gleichzeitigen Verzicht auf Steuerbefreiungen wiedereinzuführen. „Steuersätze von zwei bis drei Prozent sind vertretbar“, so Gedaschko. Die Steuersätze übersteigen mit fünf Prozent jedoch mittlerweile in vielen Ländern deutlich diesen Rahmen. Sollte eine Rückkehr zu niedrigen Steuersätzen nicht durchsetzbar sein, plädiert die BSI dafür, bestimmte Ausnahmetatbestände, wie den Ersterwerb eines Eigenheimes von Familien, Fusionen von Wohnungsunternehmen und Immobilienübergänge im Zuge von Gemeindegebietsreformen von der Grunderwerbsteuer freizustellen.

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällt beim Erwerb eines Grundstücks an. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Die Bundesländer haben zudem die Befugnis zur Bestimmung des Grunderwerbsteuersatzes. Zwischenzeitlich beträgt der Steuersatz – je nach Bundesland – zwischen 3,5 Prozent und 5 Prozent der Bemessungsgrundlage.

Im Jahr 2010 wurden 5,29 Milliarden Euro Grunderwerbsteuer gezahlt. Die Grunderwerbsteuer macht damit etwa 1 Prozent des Steueraufkommens in Deutschland aus. Aktuell liegt die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, und Thüringen bei 5 Prozent.

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