Suche nach dem Raser: Wer hat die Ausstellungsfläche des Betriebes Hundehege zerstört?
METELEN Weihnachten – das Fest der Liebe, der Besinnung. Und dann das: Der vergangene Heilig Abend wird Karl-Heinz und Ulrike Hundehege wohl immer in Erinnerung bleiben. In der Nacht zum 24. Dezember 2009, wohl gegen 1.15 Uhr, rast ein Pkw in die Ausstellungsfläche des Garten- und Landschaftsbaubetriebes im Naendorf 108.
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Fast drei Monate später sind die Renovierungsarbeiten noch immer nicht gänzlich abgeschlossen. Statt einer großen Fensterscheibe zieren nun deren zwei die Seitenfront. Die Scheinwerfer sind noch nicht wieder installiert. Was Familie Hundehege aber noch mehr beschäftigt: Der Täter ist noch immer nicht gefasst. Immerhin weiß die Polizei, dass es sich um ein blaues Auto handelt, vermutlich ein Golf, Typ IV, Baujahr 1998 oder 1999.
Es muss Mitwisser geben
Doch vereinzelte Stichproben blieben erfolglos. Dabei musste der Wagen erheblich beschädigt sein, Teile des Autos blieben an der Unfallstelle. Sicher ist: Der Täter hat Mitwisser. Das beweisen andere Reifenspuren. „Vermutlich wurde der Wagen des Täters abgeschleppt“, sagt Hundehege. Die Polizei geht davon aus, dass der Täter unter Alkoholeinfluss stand. Kein Wunder: Wenige hundert Meter, in der Gaststätte Störmann-Böwing, fand eine Feier statt. Der Wagen fuhr von dort direkt in die Leitplanke am Bahnhof, dann in die Ausstellungsfläche.
„Der Täter wird gefunden“, ist Karl-Heinz Hundehege überzeugt. „Es gibt Mitwisser. Dann kommt so etwas immer raus.“ Um die Suche nach dem Täter zu forcieren, erhöhte die Familie die Belohnung zur Ergreifung von 500 auf 1000 Euro. Sie versichern: „Egal, wer sich meldet. Wir versprechen Diskretion!“ Familie Hundehege möchte unbedingt wissen, wer in die Ausstellungsfläche raste. „Schließlich bleiben wir auf dem Schaden sitzen. Das zahlt keine Versicherung“, betont Hundehege.
- 1000 EURO BELOHNUNG
Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei unter Tel. (0 25 53) 93 56 23 15 oder direkt beim Geschädigten unter Tel. (01 70) 3 52 30 11 zu melden. Den Zeugen wird Diskretion zugesichert. Der Geschädigte hat eine Belohnung zur Ergreifung des Täters in Höhe von 1000 Euro ausgesprochen.
















