Kinderpornographie: 53-Jähriger zu mehrjähriger Haft verurteilt
NEUENKIRCHEN Ein 53-jähriger Familienvater aus St. Arnold ist am Dienstag vor dem Amtsgericht Rheine wegen Beschaffung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie zu zwei Jahren und neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mann war lange Jahre im Pfarrgemeinderat und als Kommunionhelfer in der St. Anna Gemeinde aktiv.
"Ich habe mir nichts dabei gedacht"
„Das stimmt. Ich habe die Dateien gehabt. Ich habe mir nichts dabei gedacht. Irgendwie sind mir die Dateien geschickt worden“, versuchte der Angeklagte die Tat zu erklären. Er habe sich im Chatroom „knuddels“ und später bei ICQ angemeldet und dort seien ihm die Dateien angeboten worden. Aus reiner Neugier habe er die Bilder und Videos geöffnet und gespeichert. Ich habe nie etwas angefordert“, behauptete der 53-Jährige.
Das glaubte ihm Richter Büssemaker nicht: „ So etwas läuft immer im Tausch. Derartige Dateien bekommen Sie nur, wenn Sie selbst welche anbieten.“
Im Zuge der Beweisaufnahme nahmen die Prozessbeteiligten sämtliche Bild- und Videodateien in Augenschein: Eine nackt ans Bett gefesselte Vierjährige, Oralverkehr mit einer Fünjährigen, Vaginalverkehr mit einer Zwölfjährigen und die Vergewaltigung einer Sechsjährigen.
Sexueller Missbrauch
Als der Richter den Angeklagten fragte, ob er denn nie bedacht habe, dass den Bildern ein realer sexueller Missbrauch zugrunde liegt und sich nie gefragt habe, wie die Bilder und Videos entstünden, antwortete er: „Wahrscheinlich stehen die Kinder und Babys dann unter Drogen.“
Schließlich wollte Richter Büssemaker wissen, ob das Verfahren in seinem Leben etwas bewirkt habe.
„Viel. Der PC steht nun nicht mehr im Schlafzimmer, sondern im Esszimmer“, sagte der 53-Jährige. Seine Frau wisse von dem Verfahren, seine Kinder aber nicht. Die ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde als Kommunionhelfer übe er weiter aus.
Ob der 53-Jährige pädophile Neigungen hat, wurde in der Verhandlung nicht thematisiert.
Das Schöffengericht verurteilte den 53-jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung und ging damit noch über den Antrag der Staatsanwältin hinaus, die eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren gefordert hatte.
„Der Angeklagte hat nichts zur Aufklärung beigetragen und sieht das Unrecht seiner Tat nicht ein“, so der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung.
Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe beantragt und unter anderem argumentiert, dass der 53-Jährige ja in „nach außen intakten Familienverhältnissen“ lebe.












