Paar klagt: Heizkörper aus verkauftem Haus gestohlen
NEUENKIRCHEN Ein Paar aus Neuenkirchen hat 2009 ein Haus ersteigert. Die vorherigen Besitzer nahmen beim Auszug Heizkörper, Waschbecken und andere Einrichtungsgegenstände mit. Die jetzigen Eigentümer klagten, das Gericht stellte das Verfahren jetzt aber ein - trotz eines mutmaßlichen Schadens von 15.000 Euro.
Granitplatten und Kies
Als sie die Wohnung im Juni 2010 endlich räumten, hätten sie Heizkörper, Waschbecken, Badezimmerarmaturen und einen Balkon-Handlauf abmontiert und mitgenommen. Genauso hätten sie Granitplatten und Kies aus dem Garten gestohlen. Insgesamt sei ihm und seiner Ehefrau ein Schaden von 15 000 Euro entstanden. Deswegen hatte das Ehepaar die beiden wegen Diebstahls angezeigt.
Das Gericht stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro ein. Den Hauseigentümern bleibt die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen die Neuenkirchener vorzugehen und so zumindest einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen. Allerdings haben beide mittlerweile Privatinsolvenz angemeldet.












