Neue Rechtssprechung : Müssen die Radschilder weg?
NEUENKIRCHEN Radfahren ist im Ortskern abenteuerlich. Während sich überörtliche Behörden alle Mühe geben, die Radwege zu verbessern - Burgsteinfurter Damm und Eilersweg zum Beispiel - tut die Gemeinde herzlich wenig, um das Radfahrer komfortabler und sicherer zu machen.
Kann man hier nicht besser auf der Straße fahren? (Foto: prf)
Radfahren ist im Ortskern abenteuerlich. Während sich überörtliche Behörden alle Mühe geben, die Radwege zu verbessern - Burgsteinfurter Damm und Eilersweg zum Beispiel - tut die Gemeinde herzlich wenig, um das Radfahrer komfortabler und sicherer zu machen. In unserer Serie "Verkehr(t)" hat sich jetzt wieder ein Leser an uns gewandt, mit der Frage: Müssen die Radschilder am Alphons-Hecking-Platz nicht verschwinden?
Im ersten Moment stutzt man bei dieser Frage. Auch Ordnungsamtsleiter Bernhard Hölscher winkt direkt ab: "Die Rechtssprechung ist zu neu. Da kennen sich eher die Experten vom Kreis aus." Aber auch dort ernteten wir zunächst Schweigen. Der´s wissen müsste, sei im Urlaub, der Vertreter erkrankt, hieß es. Die Antwort von fachlicher Seite steht also aus.
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht
Aber den Hintergrund dieser Frage können wir erklären: Eine neue Rechtssprechung setzt jetzt auch der Verwaltung in Neuenkirchen zu, weil sie sogar so schmale und schlechte Buckelpisten wie beispielsweise am Alphons-Hecking-Platz zu Radwegen erklärt hatte.
Dazu fällte das Bundesverwaltungsgericht jetzt ein Grundsatzurteil zur Radwegbenutzungspflicht. Demnach dürfen Radfahrer nur dann durch die blauen Schilder verpflichtet werden, wenn eine "erheblich erhöhte Gefahr bestünde, wenn Autos und Fahrräder die Straßen gemeinsam benutzen würden."
Wenn jetzt aber ein Radfahrer meint, er könnte einfach die Straße benutzen, der irrt. Solange die blauen Schilder stehen, müssen sie auch beachtet werden.












