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Medienhaus Lensing
18.02.2011 15:10 Uhr
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Serie Verkehr(t): Welche Vorfahrtsregel gilt auf der Straße "Zur Helle"?

NEUENKIRCHEN Zur Helle – eine Straße, die im Winter wenige befahren wird, im Sommer dafür umso mehr. In unserer Serie „Verkehr(t)“ beschäftigen wir uns mit der Strecke, die am Seecafé vorbei zum Campingplatz „Offlumer See“ und zur Kläranlage führt.Von Klaus Spellmeyer

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Einfahrt zur Gaststätte: Rechts vor links (Foto: Markus Gehring)

Ein Leser wollte von uns wissen:

  • Welche Vorfahrtsregeln gelten eigentlich an der Straße „Zur Helle“?
Die Antwort ist gar nicht so eindeutig. Bauamtsleiter Karl Wening dröselte es einmal auf.

Wir fahren am Seecafé los:
Zunächst kommt die Einmündung zur Gaststätte am Offlumer See, ehemals „Schnalle“. „Gibt es keine eindeutig geregelte Vorfahrt durch eine Beschilderung, gilt immer die Vorfahrtsregel rechts vor links“, erklärt Wening.

Verschiedene Regelungen

Also aufgepasst: Wer auf der Straße „Zur Helle“ unterwegs ist, sollte bei der Einfahrt zu Schnalle immer einen Blick nach rechts werfen. Wenig weiter geht es links ab zum Klärwerk. „Auch hier gilt wieder rechts vor links“, sagt Wening. Die Autofahrer, die vom Klärwerk kommen, müssen also warten.

Wir fahren weiter Richtung Janning, Koers und Ernsting.

Rechter Hand liegt der Parkplatz für die Mobilheim-Bewohner und Besucher des Campingsplatzes. Ein schwieriger Fall. Karl Wening ist überzeugt: „Hier haben wir Vorfahrt.“ Denn es handelt sich um eine Einfahrt zu einem Parkplatz. Und daher ist die Vorfahrtsregel aufgehoben.
Andererseits: Am Aldi gibt es auch einen Parkplatz. Aber da wir am alten Bahnhof ein kurzes Stück auf eine Straße einbiegen, gilt am Aldi rechts vor links.

Am Campingplatz wiederum führt ein Wirtschaftsweg über den Parkplatz. Das ist etwas anderes. Denn laut Straßenverkehrsordnung gilt hier: „An einem Wirtschaftsweg ist der allgemeine Grundsatz rechts vor links aufgehoben. Der aus dem Feldweg kommende Fahrer hat immer die Vorfahrt zu achten, ohne dass es einer Vorfahrtsbeschilderung bedarf (§ 8 Abs. 1 Ziff. 2 StVO)“.
Also: Karl Wening hat Recht. Die Fahrer auf der Straße „zur Helle“ haben an dieser Stelle Vorfahrt.
Diese Regel lässt sich auch an der letzten Einmündung anwenden, die obendrein mit einer Schranke verbarrikadiert ist. Radfahrer, die aus diesem Feldweg kommen, haben also keine Vorfahrt, sondern müssen warten.
  Klaus Spellmeyer

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